Reform der privaten Altersvorsorge · Produkte ab 01.01.2027 · BGBl. 2026 I Nr. 156
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie?
Vier Wege zur Zusatzrente im fairen Netto-Vergleich: Altersvorsorgedepot (AVD) mit Auszahlungsplan, ETF-Sparplan im Privatdepot, AVD + lebenslange Verrentung und ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherung. Gerechnet wird, was nach Förderung und Steuern wirklich ankommt — bei identischem Netto-Sparaufwand.
Mehr Tiefe mit Premium — 1,99 €/Monat
Das Altersvorsorgedepot: Was die Reform 2027 ändert
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) löst das Altersvorsorgedepot ab dem 01.01.2027 die alte Riester-Welt ab: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie, mit Zulagen (bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung und steuerfreier Thesaurierung bis zur Auszahlung. Ob sich das für Sie mehr lohnt als ein ETF-Sparplan, eine lebenslange Verrentung oder eine private Fondspolice, hängt vor allem an drei Größen: Ihrem Grenzsteuersatz heute, Ihrem Steuersatz im Ruhestand und der Frage, ob Ihre Sparrate mit dem Gehalt wächst. Dieser Rechner vergleicht alle vier Wege netto nach Steuern — auf Basis eines aktuariell validierten Rechenmodells mit exakter Steuersimulation (Vorabpauschale, Teilfreistellung, FIFO-Verkäufe, Zulagen und Günstigerprüfung).
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das neue geförderte Wertpapierdepot der pAV-Reform: volle Aktienquote möglich, Zulagen + Sonderausgabenabzug, Erträge steuerfrei thesauriert, Auszahlung ab frühestens 65 als Auszahlungsplan (bis mind. 85) oder lebenslange Leibrente — dann nachgelagert besteuert.
Lohnt sich das AVD gegenüber einem ETF-Sparplan?
Meistens ja, solange Ihr Steuersatz im Ruhestand spürbar unter dem heutigen Grenzsteuersatz liegt: Der Förderhebel und die steuerfreie Thesaurierung überwiegen die höheren Produktkosten. Bei ähnlichen oder höheren Ruhestand-Steuersätzen — und für jeden Euro oberhalb der 1.800-€-Fördergrenze — gewinnt dagegen der ETF-Sparplan. Rechnen Sie Ihren Fall oben durch.
Wie hoch sind Zulagen und Fördergrenze?
Gefördert sind Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr: 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Rest (max. 540 €), plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Berufseinsteiger unter 25. Einzahlbar sind bis 6.840 €/Jahr — der Überhang bleibt ungefördert.
Auszahlungsplan oder lebenslange Rente?
Der Auszahlungsplan zahlt mehr (6–7 % des Kapitals p.a.) und Restkapital ist vererbbar — dafür endet er planmäßig (im Rechner mit 92). Die Leibrente zahlt lebenslang, startet aber wegen der Verrentungslücke rund ein Viertel niedriger. Der Rechner zeigt beide netto, inklusive der ungeförderten Fondspolice als viertem Weg.
Warum die Sparrate dynamisieren?
Konstante 1.800 € verlieren real an Wert — die Ersatzquote fällt mit jedem Gehaltsplus. Eine mitwachsende Rate hält sie stabil, wächst aber aus der nominal fixierten Fördergrenze heraus; ob der Überhang in den Vertrag oder ins ETF-Depot fließen sollte, beantwortet der Strategie-Schalter oben.
Ist der Rechner kostenlos?
Ja — der komplette Standardfall (42 %/28 %, 1.800 €) ist unbegrenzt kostenlos. Premium (1,99 €/Monat oder 19,99 €/Jahr) schaltet eigene Steuersätze, Kinderzulagen, eigene Sparbeiträge, die Break-even-Landkarte und Szenarien-Speichern frei.
Annahmen & Methodik (bitte lesen)
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Produkte ab 01.01.2027. Förderung: Grundzulage bis 540 € (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung; Einzahlungsgrenze 6.840 € p.a. (nominal). Auszahlung gefördert voll nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG); ungefördert im Auszahlungsplan hälftiger Unterschiedsbetrag, bei Verrentung Ertragsanteil (17 % bei Rentenbeginn 67).
Kapitalmarkt & Kosten: Aktien 7,9 % brutto, Anleihen 3,0 %; Aktienquote 100 → 50 % (Gleitpfad um den Rentenbeginn) in allen Varianten. ETF: TER 0,2 %, exakte Steuersimulation (Vorabpauschale § 18 InvStG, Teilfreistellung 30 %, FIFO-Verkäufe, Rebalancing als Steuerereignis). AVD: Effektivkosten 1,0 % (Standardprodukt-Deckel). FRV (Schicht 3): Effektivkosten 1,0 % bei 12 Jahren Laufzeit (Einmalkosten 4,39 %, laufend 0,6 %). Verrentung mit Rentenfaktor 42 je 10.000 € (Marktniveau sofortbeginnender Renten 2026 inkl. Überschussbeteiligung, ohne Rentengarantiezeit — nicht garantiert, kürzbar).
Nettogehalt/Ersatzquote: §-32a-Tarif 2026, mit 2 % p.a. dynamisiert (kalte Progression bzgl. Inflation ausgeglichen); Sozialabgaben heutige Sätze +2 Pp. mit dynamisierten Beitragsbemessungsgrenzen. Reale Werte: 2 % Inflation.
Grenzen des Modells: Deterministischer Erwartungspfad (keine Kapitalmarktschwankungen), level nominale Renten (real fallend, ~−39 % bis 92), Rentenbeginn fest 67, Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt, Leibrenten zahlen über 92 hinaus lebenslang (im Fenster-Vergleich nicht bewertet), AVD-/ETF-Restkapital ist vererbbar. Alle Ergebnisse unabhängig gegen ein Python-Referenzmodell validiert.
Diese Modellrechnung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse beruhen auf vereinfachenden Annahmen und künftigen Rechtsständen, die sich ändern können (u. a. steht das BMF-Anwendungsschreiben zur Reform noch aus). Für individuelle Entscheidungen ziehen Sie bitte qualifizierte Beratung hinzu.