Reform der privaten Altersvorsorge · Produkte ab 01.01.2027 · BGBl. 2026 I Nr. 156
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie?
Vier Wege zur Zusatzrente im fairen Netto-Vergleich: Altersvorsorgedepot (AVD) mit Auszahlungsplan, ETF-Sparplan im Privatdepot, AVD + lebenslange Verrentung und ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherung. Gerechnet wird, was nach Förderung und Steuern wirklich ankommt — bei identischem Netto-Sparaufwand.
Lohnt sich vor allem, wenn Ihr Gehalt noch steigt, Kinder im Spiel sind oder bis zur Rente viele Jahre bleiben: Dann ändern sich Steuersatz und Zulagen über die Zeit, und feste Werte treffen es nicht. Wer dicht vor dem Ruhestand steht und seinen Steuersatz kennt, kommt mit festen Sätzen genauso weit.
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Das Altersvorsorgedepot: Was die Reform 2027 ändert
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) löst das Altersvorsorgedepot ab dem 01.01.2027 die alte Riester-Welt ab: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie, mit Zulagen (bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung und steuerfreier Thesaurierung bis zur Auszahlung. Ob sich das für Sie mehr lohnt als ein ETF-Sparplan, eine lebenslange Verrentung oder eine private Fondspolice, hängt vor allem an drei Größen: Ihrem Grenzsteuersatz heute, Ihrem Steuersatz im Ruhestand und der Frage, ob Ihre Sparrate mit dem Gehalt wächst. Dieser Rechner vergleicht alle vier Wege netto nach Steuern — auf Basis eines aktuariell validierten Rechenmodells mit exakter Steuersimulation (Vorabpauschale, Teilfreistellung, FIFO-Verkäufe, Zulagen und Günstigerprüfung).
Fünf Kernbefunde der Modellrechnung
Ergebnisse eines aktuariell validierten Modells zum Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), gerechnet von Dr. Robert Bahnsen (Aktuar DAV). Alle Rentenangaben sind Nettobeträge nach Steuern. Stand: 19. August 2026.
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1. Die Aktienquote entscheidet — deutlich stärker als die Produktwahl
Bei gleicher Sparleistung über 42 Beitragsjahre ergeben sich mit hoher Aktienquote (100 % in der Sparphase, Absenkung auf 50 % erst um den Rentenbeginn) rund 57.000 € Nettorente pro Jahr, mit 50 % Aktien (25 % im Ruhestand) rund 30.000 € und mit 25 % (12,5 % im Ruhestand) rund 23.000 € — ein Faktor von 1,9 bis 2,5. Ob AVD oder ETF-Depot, bewegt dagegen nur einstellige Prozente. Es handelt sich um eine Erwartungsrechnung: eine höhere Aktienquote bedeutet zugleich stärkere Wertschwankungen.
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2. Für die meisten lohnt sich das AVD — wegen der Steuern
Im Standardfall (Grenzsteuersatz 42 % im Erwerbsleben, 28 % im Ruhestand) liefert das geförderte AVD über 40 Jahre rund 20 % mehr Nettorente als ein ETF-Depot mit gleichem Netto-Sparaufwand — trotz höherer Produktkosten. Grund: die reale ETF-Besteuerung über Vorabpauschale und Verkaufsgewinne zehrt den Kostenvorteil fast vollständig auf, während das AVD bis zur Auszahlung steuerfrei wächst.
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3. Faustregel: 1.800 € ins AVD, den Überhang ins freie Depot
Gefördert wird der Eigenbeitrag bis 1.800 € pro Jahr zuzüglich Zulagen. Jeder ungeförderte Euro darüber ist bei marktüblichen Produktkosten im ETF-Depot besser aufgehoben — bei 1,0 % Effektivkosten liegt er dort nach 30 Jahren rund 13 % vorn. Das kehrt sich erst unterhalb von rund 0,65 % Effektivkosten um; sehr günstige Depots können den Überhang also auch im Vertrag tragen. Rationale Standardstrategie: AVD bis zur Fördergrenze, Überhang ins Privatdepot.
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4. Berufseinsteiger: früh anfangen, aber das Timing ist zweitrangig
Über ein volles Erwerbsleben bringt der AVD-Baustein 4 bis 7 % mehr Nettorente als ein reiner ETF-Sparplan, obwohl er nur rund ein Viertel des Sparaufwands bindet. Gespart wird dabei durchgehend ab 25; verschieden ist allein, wann der geförderte Vertrag dazukommt — ob mit 25 oder mit 30, ändert fast nichts (unter 0,5 %), erst ab Mitte 30 kostet Warten spürbar Rente. Der Sparbeginn selbst ist dagegen entscheidend.
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5. Die Ausnahme — und die zweite entscheidende Stellgröße
Das freie ETF-Depot gewinnt erst, wenn der Steuersatz im Ruhestand ähnlich hoch ist wie im Erwerbsleben. Sensitivste Annahme sind die Produktkosten: bei 0,5 % statt 1,0 % Effektivkosten pro Jahr dominiert das AVD fast überall. Die Produktauswahl ab 2027 wird damit zur entscheidenden Größe.
Methodik, druckfähige Grafiken und Kurzvita für Redaktionen: Rechenreferenz für Redaktionen. Für den Einzelfall gilt die eigene Rechnung mit den eigenen Annahmen — dafür ist dieses Werkzeug da.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das neue geförderte Wertpapierdepot der pAV-Reform: volle Aktienquote möglich, Zulagen + Sonderausgabenabzug, Erträge steuerfrei thesauriert, Auszahlung ab frühestens 65 als Auszahlungsplan (bis mind. 85) oder lebenslange Leibrente — dann nachgelagert besteuert.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem ETF-Sparplan?
Meistens ja, solange Ihr Steuersatz im Ruhestand spürbar unter dem heutigen Grenzsteuersatz liegt: Der Förderhebel und die steuerfreie Thesaurierung überwiegen die höheren Produktkosten. Bei ähnlichen oder höheren Ruhestand-Steuersätzen — und für jeden Euro oberhalb der 1.800-€-Fördergrenze — gewinnt dagegen der ETF-Sparplan. Rechnen Sie Ihren Fall oben durch.
Ab welchem Alter lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Es gibt kein Höchstalter, sondern ein Mindestalter — und wo es liegt, entscheiden die Produktkosten. Bei 1,0 % Effektivkosten (dem gesetzlichen Deckel des Standarddepots) gegen 0,2 % im freien ETF-Depot lohnt sich das AVD
- im Zulagenfall ohne Kinder: ab 47 Jahren,
- im Zulagenfall mit zwei Kindern: ab 44 Jahren,
- bei 35 % Steuersatz im Erwerbsleben und 35 % im Ruhestand: ab 37 Jahren,
- bei 30 % zu 28 %: ab 29 Jahren,
- bei 42 % zu 28 %: in jedem Alter.
Der Grund für diese Asymmetrie: Die Förderung wirkt einmalig je eingezahltem Euro, der Kostennachteil dagegen in jedem Jahr neu. Wer lange spart, zahlt die Kostendifferenz oft — den Förderhebel bekommt er trotzdem nur einmal. Unterhalb von rund 0,70 % Effektivkosten verschwindet das Mindestalter in allen sechs geprüften Steuerprofilen. Nach oben ist die Sache trotzdem nicht offen: Das Maximum liegt bei rund elf Beitragsjahren, also einem Abschluss um 56. Rechnen Sie Ihr Alter und Ihre Steuersätze oben durch — die ausführliche Herleitung mit Kostentabelle steht im Ratgeber: Ab welchem Alter lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Wie hoch sind Zulagen und Fördergrenze beim AVD?
Gefördert sind Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr: 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Rest (max. 540 €), plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Berufseinsteiger unter 25. Einzahlbar sind bis 6.840 €/Jahr — der Überhang bleibt ungefördert.
Was ist der Unterschied zwischen Auszahlungsplan und Verrentung?
Der Auszahlungsplan zahlt mehr (6–7 % des Kapitals p.a.) und Restkapital ist vererbbar — dafür endet er planmäßig (im Rechner voreingestellt bis 92, mit Premium frei wählbar). Die Leibrente zahlt lebenslang, startet aber wegen der Verrentungslücke rund ein Viertel niedriger. Der Rechner zeigt beide netto, inklusive der ungeförderten Fondspolice als viertem Weg.
Welcher Weg zu Ihnen passt, entscheidet sich an den Risiken der Entnahmephase: Der Depot-Entnahme-Lotse zeigt, was bei einem Aktiencrash zu Rentenbeginn passiert und was, wenn Sie fünf Jahre länger leben als erwartet. Für die optimale Aufteilung zwischen flexibler Fondsentnahme und lebenslanger Rentenversicherung (Langlebigkeitsschutz) hilft der Personal-ALM-Rechner.
Warum sollte die Sparrate dynamisiert werden?
Konstante 1.800 € verlieren real an Wert — die Ersatzquote fällt mit jedem Gehaltsplus. Eine mitwachsende Rate hält sie stabil, wächst aber aus der nominal fixierten Fördergrenze heraus; ob der Überhang in den Vertrag oder ins ETF-Depot fließen sollte, beantwortet der Strategie-Schalter oben.
Was sind „Zeitpfade“ im AVD-Vergleichsrechner?
Statt eines festen Steuersatzes für 40 Jahre folgt der Grenzsteuersatz Jahr für Jahr Ihrem Gehalt und dem Steuertarif, die Kinderzulage fließt nur in den Kindergeld-Jahren, der Berufseinsteigerbonus nur einmal vor 25. Der Rechner zeigt, aus welchen Sparjahren Ihr Vorsprung stammt und ob sich Warten lohnt (Premium-Funktion „Lebensverlauf“).
Wie schätzt der Rechner meinen Steuersatz im Ruhestand?
Aus einer Hochrechnung Ihrer gesetzlichen Rente (Entgeltpunkte aus dem Gehaltsverlauf, Rentenwert +2 % pro Jahr, Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns) plus Ihrer AVD-Rente selbst. Besteuert wird die AVD-Rente mit der Differenzsteuer, die sie zusätzlich auslöst, nicht mit einem pauschalen Satz. Eigene Werte – Entgeltpunkte laut Renteninformation, weitere Einkünfte – überschreiben die Schätzung.
Warum zählt die Kinderzulage nur in bestimmten Jahren, bei hohen Einkommen gar nicht?
Die Kinderzulage gibt es, solange Kindergeld fließt (bis 18, in Ausbildung bis 25). Den Förderhebel erhöht sie nur, wenn die Zulagen den Steuervorteil übersteigen: ohne Kind bis rund 23 %, mit einem Kind bis 32 %, mit zwei Kindern bis 39 % Grenzsteuersatz. Darüber rechnet die Günstigerprüfung die Zulage auf den Steuervorteil an; sie erhöht dann das Volumen, nicht den Vorteil je Euro.
Was unterscheidet den „Vorsprung der AVD-Strategie“ vom „Vorsprung des geförderten Euro“?
Die AVD-Strategie enthält auch den ungeförderten Überhang oberhalb der 1.800 €, der ins ETF-Depot fließt und den Vorsprung verwässert – bei wachsender Sparrate bis zur Hälfte. Der Vorsprung des geförderten Euro zeigt, was die Förderung je eingezahltem Euro tatsächlich bringt.
Was bedeutet „Steuertarif eingefroren“?
Ein Stresstest: Die Tarifeckwerte bleiben auf dem Stand von 2026 stehen, während Gehalt und Renten wachsen (kalte Progression). Das trifft im Ruhestand die voll steuerpflichtige AVD-Rente härter als die pauschal besteuerte ETF-Entnahme. Standard ist der indexierte Tarif; die eingefrorene Variante ist nur als Stresstest zu lesen, nicht als Hauptfall.
Gilt der Rechner auch für Selbstständige?
Grundsätzlich ja, die Reform öffnet die Förderung auch für Selbstständige. Die Schätzung des Steuersatzes im Ruhestand unterstellt aber eine durchgehende gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenversicherung der Rentner. Selbstständige sollten Entgeltpunkte und weitere Ruhestandseinkünfte selbst eingeben; freiwillig Krankenversicherte zahlen auf die AVD-Leistung zusätzlich Kranken- und Pflegebeiträge, die der Rechner nicht abbildet.
Berücksichtigt der Rechner den Sparerpauschbetrag?
Standardmäßig nicht: Die Rechnung gilt für Sparer, deren Pauschbetrag (1.000 €, Paare 2.000 €) durch andere Kapitalerträge belegt ist. Im Lebensverlauf (Premium) können Sie einen freien Pauschbetrag angeben; der Rechner simuliert dann zusätzlich ein echtes Depot mit FIFO-Verkäufen und weist den Vorsprung mit Pauschbetrag aus. Bleibt das ETF-Depot klein und der Pauschbetrag frei, ist die ETF-Seite praktisch steuerfrei; bei kleinen Sparbeträgen kann der AVD-Vorsprung dann kippen.
Ist der AVD-Vergleichsrechner kostenlos?
Ja, der komplette Standardfall (42 %/28 %, 1.800 €) ist unbegrenzt kostenlos. Premium (1,99 €/Monat oder 19,90 €/Jahr) schaltet eigene Steuersätze, Kinderzulagen, eigenen Eigenbeitrag, ein längeres Auszahlungsfenster (bis 105), den Lebensverlauf mit Zeitpfaden, die Break-even-Landkarte, Szenarien-Speichern und den Export frei.
Welche Effektivkosten soll ich im Rechner einstellen?
Der Rechner ist mit 1,0 Prozent vorbelegt. Das ist kein Marktpreis, sondern die gesetzliche Obergrenze des Standarddepots — und sie gilt nur für dieses. Ein frei konfiguriertes Depot und die Versicherungsvariante tragen keinen Deckel; anbieten muss das Standarddepot allerdings praktisch jeder Anbieter. Ein zweiter Punkt wird leicht übersehen: Gedeckelt sind die Effektivkosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Was der Auszahlungsplan danach kostet, steht nur im Produktinformationsblatt. Für den Vergleich gilt deshalb: Tragen Sie den Wert aus dem Produktinformationsblatt ein, nicht den Deckel.
Warum gilt die Aktienquote für beide Vergleichsseiten?
Weil sonst nicht Produkte verglichen würden, sondern Risiken. Eine höhere Aktienquote bringt im Erwartungswert mehr Rendite — läge sie nur auf einer Seite, gewänne diese Seite, ohne dass es am Produkt liegt. Der Rechner fährt deshalb auf beiden Seiten denselben Gleitpfad. Aus demselben Grund kann die Quote der Rentenphase die der Sparphase nicht übersteigen: Das Risiko soll zum Rentenbeginn sinken, nicht steigen.
Ab welchen Kosten lohnt sich ein ungefördertes Altersvorsorgedepot?
Für Beiträge oberhalb der Fördergrenze von 1.800 Euro entfällt der Förderhebel, die Kostendifferenz bleibt. Ein ungefördertes Altersvorsorgedepot schlägt das freie ETF-Depot deshalb erst unterhalb von rund 0,65 Prozent Effektivkosten — nahezu unabhängig von der Sparlaufzeit. Oberhalb dieser Schwelle gehört der Überhang ins freie Depot. Bei hohem Steuersatz im Ruhestand liegt die Schwelle noch tiefer.
Annahmen & Methodik (bitte lesen)
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Produkte ab 01.01.2027. Förderung: Grundzulage bis 540 € (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung; Einzahlungsgrenze 6.840 € p.a. (nominal). Auszahlung gefördert voll nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG); ungefördert im Auszahlungsplan hälftiger Unterschiedsbetrag, bei Verrentung Ertragsanteil (17 % bei Rentenbeginn 67).
Kapitalmarkt & Kosten: Aktien 7,9 % brutto, Anleihen 3,0 %; Aktienquote 100 → 50 % (Gleitpfad um den Rentenbeginn) in allen Varianten. ETF: TER 0,2 % zuzüglich 0,25 % Transaktionskosten je Sparrate (Spread; Sparplan-Ausführung ist bei Neobrokern gebührenfrei, erfolgt aber überwiegend außerhalb der Xetra-Zeiten), exakte Steuersimulation (Vorabpauschale § 18 InvStG, Teilfreistellung 30 %, FIFO-Verkäufe, Rebalancing als Steuerereignis). AVD: Effektivkosten 1,0 % (Standardprodukt-Deckel) — dieses Maß enthält die Fondskosten bereits, deshalb werden Transaktionskosten nur auf der ETF-Seite angesetzt. FRV (Schicht 3): Abschlussprovision 2,5 % der Beitragssumme (je Beitragserhöhung ab ihrem Eintritt, auf fünf Jahre verteilt), 2,0 % je Beitrag, laufend 0,6 % p. a. inklusive 0,2 % Fondskosten; Effektivkosten der FRV gegen laufenden Beitrag 1,37 % p. a. bei 12 und 0,92 % p. a. bei 40 Jahren Laufzeit. Verrentung mit Rentenfaktor 42 je 10.000 € (Marktniveau sofortbeginnender Renten 2026 inkl. Überschussbeteiligung, ohne Rentengarantiezeit — nicht garantiert, kürzbar).
Nettogehalt/Ersatzquote: §-32a-Tarif 2026, mit 2 % p.a. dynamisiert (kalte Progression bzgl. Inflation ausgeglichen); Sozialabgaben heutige Sätze +2 Pp. mit dynamisierten Beitragsbemessungsgrenzen. Reale Werte: 2 % Inflation.
Auszahlungsplan (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4b AltZertG n. F.): Ausgewiesen wird die barwertäquivalente konstante Jahresrente. Gesetzlich wird die monatliche Auszahlung zu Stichtagen im Abstand von bis zu drei Jahren neu festgesetzt, indem mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die Restmonate geteilt werden — ohne Berücksichtigung der Verzinsung. Eine konstante Rate ist damit darstellbar, wenn der Vertrag zusätzlich die gesetzlich zulässige gesonderte Auszahlung der laufenden Erträge vorsieht; sie ist dann zugleich die höchstmögliche konstante Rate. Bietet ein Vertrag diese Option nicht, ist das Auszahlungsprofil steigend (Beginn bei rund der Hälfte bis zwei Dritteln des hier gezeigten Werts, dafür deutlich höhere Raten am Ende). Der Barwert ist in allen Fällen gleich.
Grenzen des Modells: Deterministischer Erwartungspfad (keine Kapitalmarktschwankungen), level nominale Renten (real fallend, im Standardfall ~−39 % bis 92), Rentenbeginn fest 67, Sparerpauschbetrag im Standardfall nicht berücksichtigt (mit Premium einstellbar), Leibrenten zahlen über das Ende des Auszahlungsplans hinaus lebenslang (im Fenster-Vergleich nicht bewertet), AVD-/ETF-Restkapital ist vererbbar. Die zulässige Teilentnahme von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase wird bewusst in keiner Produktgattung modelliert — ihre Besteuerung erfordert eine Progressionsrechnung; der einheitliche Verzicht hält den Vergleich symmetrisch. Alle Ergebnisse unabhängig gegen ein Python-Referenzmodell validiert.
Diese Modellrechnung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse beruhen auf vereinfachenden Annahmen und künftigen Rechtsständen, die sich ändern können (u. a. steht das BMF-Anwendungsschreiben zur Reform noch aus). Für individuelle Entscheidungen ziehen Sie bitte qualifizierte Beratung hinzu.