Reform der privaten Altersvorsorge · Produkte ab 01.01.2027 · BGBl. 2026 I Nr. 156
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie?
Vier Wege zur Zusatzrente im fairen Netto-Vergleich: Altersvorsorgedepot (AVD) mit Auszahlungsplan, ETF-Sparplan im Privatdepot, AVD + lebenslange Verrentung und ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherung. Gerechnet wird, was nach Förderung und Steuern wirklich ankommt — bei identischem Netto-Sparaufwand.
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Das Altersvorsorgedepot: Was die Reform 2027 ändert
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) löst das Altersvorsorgedepot ab dem 01.01.2027 die alte Riester-Welt ab: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie, mit Zulagen (bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung und steuerfreier Thesaurierung bis zur Auszahlung. Ob sich das für Sie mehr lohnt als ein ETF-Sparplan, eine lebenslange Verrentung oder eine private Fondspolice, hängt vor allem an drei Größen: Ihrem Grenzsteuersatz heute, Ihrem Steuersatz im Ruhestand und der Frage, ob Ihre Sparrate mit dem Gehalt wächst. Dieser Rechner vergleicht alle vier Wege netto nach Steuern — auf Basis eines aktuariell validierten Rechenmodells mit exakter Steuersimulation (Vorabpauschale, Teilfreistellung, FIFO-Verkäufe, Zulagen und Günstigerprüfung).
Fünf Kernbefunde der Modellrechnung
Ergebnisse eines aktuariell validierten Modells zum Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), gerechnet von Dr. Robert Bahnsen (Aktuar DAV). Alle Rentenangaben sind Nettobeträge nach Steuern. Stand: 19. August 2026.
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1. Die Aktienquote entscheidet — deutlich stärker als die Produktwahl
Bei gleicher Sparleistung über 42 Beitragsjahre ergeben sich mit hoher Aktienquote (100 % in der Sparphase, Absenkung auf 50 % erst um den Rentenbeginn) rund 57.000 € Nettorente pro Jahr, mit konstant 50 % Aktien rund 30.000 € und mit konstant 25 % rund 23.000 € — ein Faktor von 1,9 bis 2,5. Ob AVD oder ETF-Depot, bewegt dagegen nur einstellige Prozente. Es handelt sich um eine Erwartungsrechnung: eine höhere Aktienquote bedeutet zugleich stärkere Wertschwankungen.
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2. Für die meisten lohnt sich das AVD — wegen der Steuern
Im Standardfall (Grenzsteuersatz 42 % im Erwerbsleben, 28 % im Ruhestand) liefert das geförderte AVD über 40 Jahre rund 20 % mehr Nettorente als ein ETF-Depot mit gleichem Netto-Sparaufwand — trotz höherer Produktkosten. Grund: die reale ETF-Besteuerung über Vorabpauschale und Verkaufsgewinne zehrt den Kostenvorteil fast vollständig auf, während das AVD bis zur Auszahlung steuerfrei wächst.
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3. Faustregel: 1.800 € ins AVD, den Überhang ins freie Depot
Gefördert wird der Eigenbeitrag bis 1.800 € pro Jahr zuzüglich Zulagen. Jeder ungeförderte Euro darüber ist vom ersten Jahr an im ETF-Depot besser aufgehoben — die Obergrenze von 6.840 € auszuschöpfen ist praktisch nie optimal. Rationale Standardstrategie: AVD bis zur Fördergrenze, Überhang ins Privatdepot.
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4. Berufseinsteiger: früh anfangen, aber das Timing ist zweitrangig
Über ein volles Erwerbsleben bringt der AVD-Baustein 4 bis 7 % mehr Nettorente als ein reiner ETF-Sparplan, obwohl er nur rund ein Viertel des Sparaufwands bindet. Ob der Einstieg mit 25 oder mit 30 erfolgt, ändert fast nichts (unter 0,5 %); erst ab Mitte 30 kostet Warten spürbar Rente.
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5. Die Ausnahme — und die zweite entscheidende Stellgröße
Das freie ETF-Depot gewinnt erst, wenn der Steuersatz im Ruhestand ähnlich hoch ist wie im Erwerbsleben. Sensitivste Annahme sind die Produktkosten: bei 0,5 % statt 1,0 % Effektivkosten pro Jahr dominiert das AVD fast überall. Die Produktauswahl ab 2027 wird damit zur entscheidenden Größe.
Methodik, druckfähige Grafiken und Kurzvita für Redaktionen: Rechenreferenz für Redaktionen. Für den Einzelfall gilt die eigene Rechnung mit den eigenen Annahmen — dafür ist dieses Werkzeug da.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das neue geförderte Wertpapierdepot der pAV-Reform: volle Aktienquote möglich, Zulagen + Sonderausgabenabzug, Erträge steuerfrei thesauriert, Auszahlung ab frühestens 65 als Auszahlungsplan (bis mind. 85) oder lebenslange Leibrente — dann nachgelagert besteuert.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem ETF-Sparplan?
Meistens ja, solange Ihr Steuersatz im Ruhestand spürbar unter dem heutigen Grenzsteuersatz liegt: Der Förderhebel und die steuerfreie Thesaurierung überwiegen die höheren Produktkosten. Bei ähnlichen oder höheren Ruhestand-Steuersätzen — und für jeden Euro oberhalb der 1.800-€-Fördergrenze — gewinnt dagegen der ETF-Sparplan. Rechnen Sie Ihren Fall oben durch.
Wie hoch sind Zulagen und Fördergrenze beim AVD?
Gefördert sind Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr: 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Rest (max. 540 €), plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Berufseinsteiger unter 25. Einzahlbar sind bis 6.840 €/Jahr — der Überhang bleibt ungefördert.
Was ist der Unterschied zwischen Auszahlungsplan und Verrentung?
Der Auszahlungsplan zahlt mehr (6–7 % des Kapitals p.a.) und Restkapital ist vererbbar — dafür endet er planmäßig (im Rechner mit 92). Die Leibrente zahlt lebenslang, startet aber wegen der Verrentungslücke rund ein Viertel niedriger. Der Rechner zeigt beide netto, inklusive der ungeförderten Fondspolice als viertem Weg.
Welcher Weg zu Ihnen passt, entscheidet sich an den Risiken der Entnahmephase: Der Depot-Entnahme-Lotse zeigt, was bei einem Aktiencrash zu Rentenbeginn passiert und was, wenn Sie fünf Jahre länger leben als erwartet. Für die optimale Aufteilung zwischen flexibler Fondsentnahme und lebenslanger Rentenversicherung (Langlebigkeitsschutz) hilft der Personal-ALM-Rechner.
Warum sollte die Sparrate dynamisiert werden?
Konstante 1.800 € verlieren real an Wert — die Ersatzquote fällt mit jedem Gehaltsplus. Eine mitwachsende Rate hält sie stabil, wächst aber aus der nominal fixierten Fördergrenze heraus; ob der Überhang in den Vertrag oder ins ETF-Depot fließen sollte, beantwortet der Strategie-Schalter oben.
Ist der AVD-Vergleichsrechner kostenlos?
Ja — der komplette Standardfall (42 %/28 %, 1.800 €) ist unbegrenzt kostenlos. Premium (1,99 €/Monat oder 19,99 €/Jahr) schaltet eigene Steuersätze, Kinderzulagen, eigenen Eigenbeitrag und ein längeres Auszahlungsfenster (bis 97) frei; Break-even-Landkarte und Szenarien-Speichern folgen in Kürze.
Annahmen & Methodik (bitte lesen)
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Produkte ab 01.01.2027. Förderung: Grundzulage bis 540 € (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag), Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung; Einzahlungsgrenze 6.840 € p.a. (nominal). Auszahlung gefördert voll nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG); ungefördert im Auszahlungsplan hälftiger Unterschiedsbetrag, bei Verrentung Ertragsanteil (17 % bei Rentenbeginn 67).
Kapitalmarkt & Kosten: Aktien 7,9 % brutto, Anleihen 3,0 %; Aktienquote 100 → 50 % (Gleitpfad um den Rentenbeginn) in allen Varianten. ETF: TER 0,2 % zuzüglich 0,25 % Transaktionskosten je Sparrate (Spread; Sparplan-Ausführung ist bei Neobrokern gebührenfrei, erfolgt aber überwiegend außerhalb der Xetra-Zeiten), exakte Steuersimulation (Vorabpauschale § 18 InvStG, Teilfreistellung 30 %, FIFO-Verkäufe, Rebalancing als Steuerereignis). AVD: Effektivkosten 1,0 % (Standardprodukt-Deckel) — dieses Maß enthält die Fondskosten bereits, deshalb werden Transaktionskosten nur auf der ETF-Seite angesetzt. FRV (Schicht 3): Effektivkosten 1,0 % bei 12 Jahren Laufzeit (Einmalkosten 4,39 %, laufend 0,6 %). Verrentung mit Rentenfaktor 42 je 10.000 € (Marktniveau sofortbeginnender Renten 2026 inkl. Überschussbeteiligung, ohne Rentengarantiezeit — nicht garantiert, kürzbar).
Nettogehalt/Ersatzquote: §-32a-Tarif 2026, mit 2 % p.a. dynamisiert (kalte Progression bzgl. Inflation ausgeglichen); Sozialabgaben heutige Sätze +2 Pp. mit dynamisierten Beitragsbemessungsgrenzen. Reale Werte: 2 % Inflation.
Auszahlungsplan (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4b AltZertG n. F.): Ausgewiesen wird die barwertäquivalente konstante Jahresrente. Gesetzlich wird die monatliche Auszahlung zu Stichtagen im Abstand von bis zu drei Jahren neu festgesetzt, indem mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die Restmonate geteilt werden — ohne Berücksichtigung der Verzinsung. Eine konstante Rate ist damit darstellbar, wenn der Vertrag zusätzlich die gesetzlich zulässige gesonderte Auszahlung der laufenden Erträge vorsieht; sie ist dann zugleich die höchstmögliche konstante Rate. Bietet ein Vertrag diese Option nicht, ist das Auszahlungsprofil steigend (Beginn bei rund der Hälfte bis zwei Dritteln des hier gezeigten Werts, dafür deutlich höhere Raten am Ende). Der Barwert ist in allen Fällen gleich.
Grenzen des Modells: Deterministischer Erwartungspfad (keine Kapitalmarktschwankungen), level nominale Renten (real fallend, ~−39 % bis 92), Rentenbeginn fest 67, Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt, Leibrenten zahlen über 92 hinaus lebenslang (im Fenster-Vergleich nicht bewertet), AVD-/ETF-Restkapital ist vererbbar. Die zulässige Teilentnahme von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase wird bewusst in keiner Produktgattung modelliert — ihre Besteuerung erfordert eine Progressionsrechnung; der einheitliche Verzicht hält den Vergleich symmetrisch. Alle Ergebnisse unabhängig gegen ein Python-Referenzmodell validiert.
Diese Modellrechnung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse beruhen auf vereinfachenden Annahmen und künftigen Rechtsständen, die sich ändern können (u. a. steht das BMF-Anwendungsschreiben zur Reform noch aus). Für individuelle Entscheidungen ziehen Sie bitte qualifizierte Beratung hinzu.